Beitragsfreie Zeiten — bezeichnen eine bestimmte Form von rentenrechtlichen Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Neben den tatsächlich verbeitragten sogenannte Beitragszeiten sowie den sog. Berücksichtigungszeiten handelt es sich um Zeiten, die bei der… … Deutsch Wikipedia
beitragsfreie Zeiten — Zeiten, die für die Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von Bedeutung sind, und zwar werden hierunter Kalendermonate, die mit ⇡ Anrechnungszeiten, ⇡ Zurechnungszeiten und ⇡ Ersatzzeiten belegt sind, ohne dass… … Lexikon der Economics
Beitragsgeminderte Zeiten — sind ein Begriff des deutschen gesetzlichen Rentenrechts. Im Überblick der rentenrechtlichen Zeiten unterfällt die beitragsgeminderte Zeit den sog. Beitragszeiten. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Kasuistik 3 Rechtsfolgen … Deutsch Wikipedia
rentenrechtliche Zeiten — Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Er umfasst alle Zeiten, die sich auf den Rentenanspruch und die Rentenhöhe auswirken können. Zu den r.Z. gehören nach § 54 SGB VI Beitragszeiten als Zeiten mit vollwertigen Beiträgen oder als ⇡… … Lexikon der Economics
Rentenrechtliche Zeiten — Eine rentenrechtliche Zeit (§ 54 SGB VI) stellt in der deutschen Rentenversicherung eine sich auf die Höhe der Rente auswirkende Zeit im Versicherungsleben einer Person dar. Es gibt verschiedene Rentenrechtliche Zeiten: Beitragszeiten § 55 (1)… … Deutsch Wikipedia
Frührente — Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist Bestandteil (Versicherungszweig) des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten, die im Wesentlichen durch deren per Gesetz vorgeschriebene… … Deutsch Wikipedia
Frühverrentung — Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist Bestandteil (Versicherungszweig) des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten, die im Wesentlichen durch deren per Gesetz vorgeschriebene… … Deutsch Wikipedia
Versicherungsfremde Leistung — Versicherungsfremde Leistungen werden in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung Zahlungen oder die Gewährung von geldwerten Vorteilen genannt, zu denen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß SGB VI verpflichtet sind, denen… … Deutsch Wikipedia
Versicherungsfremde Leistungen — Als versicherungsfremde Leistungen werden in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen an Versicherte bezeichnet, zu denen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß SGB VI verpflichtet sind, denen aber keine… … Deutsch Wikipedia
Entgeltpunkte — durch das Rentenreformgesetz 1992 (SGB VI) eingeführter Begriff für die Berechnung der Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung nach der neuen Rentenformel. Die jeweilige Rentenhöhe des einzelnen Versicherten richtet sich individuell nach der … Lexikon der Economics